Die 3-jährige Grundbildung richtet sich nach dem Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Gipser, welches beim Fachverlag SMGV erhältlich ist. Neue Verordnung geplant per Anfang 2007, neue Berufsbezeichnung: Stuckateur-Trockenbauer.
Die 2-jährige Grundbildung schliesst mit einer Erfolgskontrolle ab und berechtigt anschliessend zu einer auf 2 Jahre verkürzten 3-jährigen Grundbildung. Vorausgesetzt wird jedoch der Besuch der Berufsfachschule Gipser in Wallisellen und der überbetrieblichen Kurse.
Für am Gipserberuf Interessierte, welche bereits im Besitz eines Fähigkeitszeugnisses in einem anderen Beruf sind, steht die Zusatzlehre von 2 Jahren mit reduziertem Berufsfachschulbesuch offen.
Richtlinien und Empfehlungen zum Lehrvertrag Gipser (PDF)
Neuanmeldung Gipserlehrlinge - Schuljahr 2012/2013 (PDF)
Merkblatt für die Anmeldung neuer Gipserlernenden (PDF)
Schullehrplan Allgemeinbildung (PDF)
Lehrabschlussprüfung bestanden - nicht bestanden

